In Berlin hat jeder eine Meldepflicht für Bienenhaltung.

Durch die bestehende Meldepflicht ist eine sofortige Reaktion beim Ausbruch einer Bienenkrankheit realisierbar. Eine Ausbreitung der Seuche kann unverzüglich eingedämmt und verhindert werden. Ein Beispiel ist hier die Amerikanische Faulbrut (AFB). Die amerikanische Faulbrut ist eine meldepflichtige Bienenseuche. Die AFB wird durch das Bakterium Paenibacillus larvae hervorgerufen. Die Brut wird vom Bakterium befallen und geschädigt. Die Sporen des Bakterium strotzen selbst Hitze und sind sehr schwer zu bekämpfen. Durch die Unempfindlichkeit gegenüber Hitze, überleben die Sporen leider sehr lange.

Die Meldung erfolgt an das zuständige Veterinäramt. Sie hat spätestens mit Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Die Meldung muss schriftlich und kann formlos an das zuständige Veterinäramt erfolgen. Angegeben werden muss, der Standort, Anzahl der Völker und Ableger. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Grundstückbesitzers. Der Name und Vorname des Halters. Die postalischen Kontaktdaten, wie Adresse und Telefonnummer. Ort, Datum und Unterschrift. Im Zuge dessen erhält man eine Registriernummer. Die Rechtsgrundlage bildet Paragraf 1a der BienSeuchV. Veränderungen des Standortes oder Veränderungen in der Anzahl der Völker sind anzuzeigen. Jeder Standort ist separat zu melden.

Mit Wirkung vom 18.4.2000 wurde durch eine Änderung der Bienenseuchenverordnung eine Meldepflicht für Bienenhaltung eingeführt.

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter in Berlin

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Um die Aktualität der Kontakte lange zu gewährleisten, haben wir die Stadtbezirksnamen mit den jeweiligen Zuständigkeiten der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter verlinkt.

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