Ausbruch „Amerikanische Faulbrut“ in Schönefeld

Pressemitteilung Quelle: Bienenkrankheit „Amerikanische Faulbrut“ in Schönefeld nachgewiesen (dahme-spreewald.info)

2021 / 0049 vom 15.03.2021

Bienenkrankheit „Amerikanische Faulbrut“ in Schönefeld nachgewiesen

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Im Kreisgebiet Dahme-Spreewald ist bei einem Imker in Schönefeld am 11. März 2021 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) amtlich festgestellt worden. Das Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat in der Folge Bekämpfungsmaßnahmen erlassen, um die Ausbreitung der bei Imkern gefürchteten Tierseuche zu verhindern. Für die von der AFB betroffenen Bienenvölker des Imkers ist die Tötung angeordnet worden. Eine Sanierung der Völker mit anderen Methoden, wie beispielshalber mittels Kunstschwarmverfahren, konnte aufgrund der Volksstärke nicht in Betracht gezogen werden.

Um den Standort des Ausbruchsbestandes in Schönefeld wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet. Innerhalb des Sperrbezirks werden nun alle befindlichen Völker durch amtliche Tierärzte beprobt. Die Sperre hält mindestens zwei Monate und damit bis Mitte Mai an. Die Aufhebung ist erst möglich, wenn erneute Untersuchungen keine weiteren Faulbruterreger bestätigen.

Alle Imker werden aufgefordert, ihre Völker nicht in den oben genannten Sperrbereich (siehe Kartenauszug) zu bringen. Des Weiteren sind regelmäßige Brutkontrollen durchzuführen und klinische Auffälligkeiten an den Bienenvölkern umgehend an das Veterinäramt zu melden. Sofern dies der Fall ist, haben Imker an ihrem Bienenstand keine Veränderungen, wie das Entfernen von Bienenvölkern, Waben, Wabenteilen, Honig zur Verfütterung an Bienen oder benutzten Gerätschaften, vorzunehmen. Die Veterinärbehörde appelliert weiter an alle Imker, nur Völker oder Ableger mit vorheriger Laboruntersuchung und einem amtlichen Gesundheitsattest zu kaufen oder zu verkaufen.

Hintergrund „Amerikanische Faulbrut“ (AFB):
Die AFB ist für den Menschen ungefährlich − auch der Honig oder andere Bienenprodukte können dabei bedenkenlos verzehrt werden. Bei der AFB handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich die Larven von Bienenvölkern und damit die Bienenbrut befällt. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten sie aber über ihr Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann. Ausgelöst wird die Krankheit durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae, wobei die Sporen durch Körperkontakt und Futteraustausch im Bienenvolk verteilt werden. Räuberei unterstützt die Weiterverbreitung von Volk zu Volk und in andere Bienenstände.

Kontakt:
Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft beim Landkreis Dahme-Spreewald
E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de | Tel.: 03546 20-1613 o. 03375 26-2121| Fax: 03546 20-1663

(Auszug mit freundlicher Genehmigung Landkreis Dahme-Spreewald / Pressestelle)

  17. März 2021
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