Wie macht man eine Futterkranz-Probe?

Auszug aus den Ausführungshinweise zur Bienenseuchen-Verordnung

Gl.-Nr.: 7831.14

Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2000 S. 549

Erlass des Ministeriums für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus vom 07. August 2000 - VIII 45/7211.192

Zu § 9

5. Mit der Untersuchung von Futterproben aus dem Bereich der Brutnester auf Sporen des Paenibacillus larvae larvae steht eine sehr sensible Methode zur Diagnose der AFB zur Verfügung. Der quantitative Nachweis von Faulbrutsporen aus der Futterkranzprobe erlaubt die Beurteilung des Gesundheitszustandes eines Bienenvolkes vor dem Sichtbarwerden klinischer Symptome.

Die Proben müssen aus Futtervorräten im Bereich des Brutnestes stammen. Die genauste Aussage erzielt man, wenn die Proben aus dem Bereich des Futterkranzes von gedeckelten Brutwaben stammen. Pro Volk sind etwa 30 g (1 Esslöffel) Futter zu entnehmen. Da die Untersuchung immer den gesamten Stand und nicht einzelne Völker betrifft, kann das Futter von bis zu 6 Völkern zusammengefasst werden. Die Sammelprobe muss mindestens 120 g betragen. Bei Einzelvolkproben muss der Probenumfang mindestens 90 g betragen Es ist darauf zu achten, dass neben den unvermeidlichen festen Wabenbestandteilen genügend filtrierbare Futterbestandteile enthalten sind.

Auf den Probeentnahmebehältnissen muss der Name des Imkers, der Standort der Völker und der Tag der Entnahme angegeben werden.Faulbrutprobe-Etikett

So wird es gemacht:

In ein leeres Honigglas wird die Probenahmetüte gestülpt und hierein mittels eines Holzspachtels das Honig-Wachs-Gemisch des Futterkranzes von der Wabenmittelwand geschabt. Zu dieser Probe kann das Honig-Wachsgemisch von weiteren bis zu fünf Völkern auf die gleiche Weise gegeben werden. Die Probetüte wird anschließend durch Verknoten verschlossen. Das Faulbrutprobe-Etikett der Tüte ist selbstverständlich vorher korrekt zu beschriften, ebenso das Probenahmeprotokoll auszufüllen.

Komplette Ausführungshinweise zur Bienenseuchen-Verordnung