Amerikanische Faulbrutbekämpfung
1. Untersuchungsstellen
Verdächtige Wabenprobe gut verpackt an zur exakten Diagnose einschicken:
- Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.
Friedrich-Engels-Str. 32
D-16540 Hohen Neuendorf
Tel.: 03303/2938-30
Fax: 03303/2938-40
info@honigbiene.de
2. Maßnahmen
- Die Amerikanische Faulbrut ist anzeigepflichtig!
- Kein eigenmächtiges Handeln - Maßnahmen werden grundsätzlich von der zuständigen
Veterinärbehörde angeordnet!
- Kein Medikament zugelassen!
2.1 Abtöten von erkrankten Völkern
- Grundsätzlich erfolgt die Abtötung aller erkrankten Völker; wenn diese in der Überzahl sind, auch
die der nicht erkrankten.
- Tötung durch Abschwefeln nach Einstellung des Bienenfluges.
2.2 Kunstschwarmverfahren bei befallenen Völkern
- Kunstschwarm wird nach dreitägiger Kellerhaft in neue oder desinfizierte Beute auf Mittelwände
gesetzt.
- Fütterung erst wenn verhungernde Bienen aus der Traube fallen (frühestens nach 36 Stunden).
- Bei Befall der überwiegenden Völkerzahl alle behandeln (Schwächlinge und angeschlagene
Völker werden vereinigt).
- Bei geringerem Befall nur die infizierten behandeln, bei den übrigen ("ansteckungs-verdächtigen")
Völkern erfolgt eine komplette Wabenbauerneuerung nach Trachtende.
- Zur kompletten Wabenbauerneuerung wird die Königin nach Entfernung aller Honigwaben über
dem Brutraum und Absperrgitter in eine Zarge mit Mittelwänden und einer offenen Brutwabe
gesetzt. Die Wabe wird nach wenigen Tagen wieder unter das Absperrgitter gehängt. Das Volk
wird am folgenden Abend sofort mit Futter versorgt. Sobald die alten Brutwaben geschlüpft sind,
werden sie entfernt.
3. Voraussetzungen
- Sorgfältige Befallskontrolle:
Vor jeglicher Sanierungsarbeit auf Weisung bzw. zusammen mit der zuständigen
Veterinärbehörde am betroffenen Stand und in der Umgebung durchführen.
Nach der Sanierung zweimalige Nachkontrolle, auch in der Umgebung! Fristen einhalten
(nicht kürzer als 2 und nicht länger als 6 Monate)!
Verkürzung der Sperrbezirkdauer durch Futterproben-Untersuchung auf Faulbrutsporen (bei
negativem Befund entfällt die zweite Nachuntersuchung)!
- Komplette Wabenbauerneuerung:
Sämtliche Altwaben, Vorratswaben etc. ausscheiden und wachsverarbeitendem Betrieb
zuführen oder verbrennen (Anordnung der Veterinärbehörde beachten!).
Ausgelassenes Wachs kann desinfiziert werden durch Erhitzen auf 160 °C (Vorsicht beim
Erhitzen, Wachs muss wasserfrei sein, Wachstopf nur zu zwei Dritteln füllen wegen
vorübergehender Schaumbildung durch Wasserreste) oder im Dampfwachsschmelzer für
mindestens 30 Minuten.
Wachs, das nach der beschriebenen Methode erhitzt wurde, verliert seine für Bienen
wichtigen Eigenschaften nicht und wird, zu Mittelwänden gegossen, von ihnen wie normal
ausgelassenes Bienenwachs angenommen!
- Desinfektion:
Beuten, Rähmchen, Gitter, Stockmeißel, Zange etc. sorgfältig in siedender 3 %iger
Ätznatronlauge waschen (Stielbürste verwenden, Schutzkleidung!).Dabei müssen die Wachs-
und Kittharzreste vollständig verschwinden!
Anschließend mit kaltem Leitungswasser nachspülen (im Freien mit Schlauch abspritzen).
Beutendesinfektion (Holzbeuten) wahlweise auch durch sorgfältiges Abflammen (Lötlampe,
Benzin-, Gasbrenner) nach vorherigem Abkratzen von Wachs- und Kittharzresten).
"Flederwisch", Abkehrbesen, Strohbeuten, -schiede und -matten verbrennen.
- ACHTUNG:
Desinfektion in Hitzekammern (z. B. Backofen bei 200 °C) ungeeignet!
Desinfektion mit Sublimat oder Formol wegen erhöhter Giftigkeit und fehlender
Reinigungswirkung ungeeignet (Wachs-, Kittharzreste, s. o. !).
Natronlauge nach Beendigung der Arbeiten mit Leitungswasser verdünnt regulärer
Kanalisation zuführen, nicht in Sickergruben oder freie Gewässer schütten!
- Verbrennen:
Übliche Bestimmungen für offene Feuer im Freien beachten!
Zunächst Grube ausheben, damit herauslaufende flüssige Wachs- und Futterreste unter
Kontrolle gehalten und nach dem Abbrennen eingegraben werden können.
4.1 Befallener Stand
- Erste Nachkontrolle (frühestens zwei Monate nach Sanierung):
- negatives Ergebnis: -> Futterprobenentnahme möglich (sonst zweite Nachkontrolle!):
bakteriologische Untersuchung negativ - keine weitere Kontrolle!
bakteriologische Untersuchung positiv - zweite Nachkontrolle!
- positives Ergebnis: -> Tötung der befallenen Völker, wiederum erste und zweite Nachkontrolle!
- Zweite Nachkontrolle (spätestens 9 Monate nach Sanierung):
- negatives Ergebnis: -> Faulbrut am Stand erloschen!
- positives Ergebnis: -> Befallene Völker abtöten, wiederum erste und zweite Nachkontrolle!
4.2 Umgebung (Sperrbezirk)
- Erste Untersuchung unverzüglich nach amtlicher Feststellung, sonst weiter wie am befallenen
Stand!
5. Entschädigungsleistungen
- Eine Entschädigung ist grundsätzlich nur bei amtlich angeordneten Maßnahmen möglich.
- Die Leistungen beziehen sich ausschließlich auf abgetötete Völker und/oder vernichtete Waben
und richten sich nach der Höhe der jeweils aktuellen Entschädigungssätze.